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AGB

Allgemeine Auftrags- und Geschäftsbedingungen
für Lieferungen, Montagen, Reparaturen und Zahlungen
der Firma HKI Heiko Kruse Industrieelektronik GmbH, An See 1, 24794 Bünsdorf

Für das Vertragsverhältnis gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende entgegenstehende Bedingungen des Bestellers (Auftraggebers) gelten nicht, es sei denn, der Lieferer (Fa. HKI Heiko Kruse Industrieelektronik GmbH) hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn der Lieferer in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.

GELTUNG DER VDMA-BEDINGUNGEN

Es gelten grundsätzlich die vom Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) empfohlenen und nachstehend in Bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das heißt

  1. bei Lieferung von Maschinen, Maschinenelementen, -zubehör oder sonstigen Gegenständen die Allgemeinen Bedingungen für Lieferung von Maschinen für Inlandsgeschäfte, (VDMA-Lieferbedingungen, Stand 08,2016 )
  2. bei Montagen die Allgemeinen Bedingungen des Maschinenbaus für Montagen im Inland, (VDMA-Montagebedingungen, Stand 08,2016)
  3. bei Reparaturen an Maschinen und Anlagen die VDMA-Bedingungen des Maschinenbaus für Reparaturen an Maschinen und Anlagen für Inlandsgeschäfte,  (VDMA-Reparaturbedingungen, Stand 08,2016)
  4. wenn das Vertragsverhältnis nicht nur Lieferungen umfasst, sondern auch Montagen zum Gegenstand hat, für die Lieferungen die VDMA-Lieferbedingungen (Ziff.1) und für die Montagen die VDMA-Montagebedingungen (Ziff. 2), soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Die VDMA-Bedingungen lassen wir Ihnen auf schriftliche Anforderung gerne kostenlos zugehen.

ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ALLE LEISTUNGEN

Für alle Vertragsverhältnisse, unabhängig davon, um welche der in I. genannten Leistungsarten es sich handelt, gelten ergänzend zu den einschlägigen VDMA-Bedingungen und im Zweifel vorrangig folgende zusätzliche Vertragsbedingungen:

  1. Auslandsgeschäfte, anzuwendendes Recht, Vertragssprache
    1. Unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich der in Bezug genommenen VDMA-Bedingungen gelten auch für Auslandsgeschäfte.
    2. Für alle Vertragsverhältnisse, auch bei künftigen Leistungen, gilt ausschließlich Deutsches Recht, ausgenommen das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG). Die Vertragssprache ist deutsch.
    3. Zusätzliche Haftungsgrenzen
    4. Eine Verzugsentschädigung kann von uns erst verlangt werden, wenn uns der Besteller nach Verzugseintritt nochmals schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens sechs Werktagen gesetzt hat und der Verzug nach Fristablauf noch andauert.
    5. Unabhängig von allen sonstigen Haftungsgrenzen wird unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund, das heißt auch für die Mängelhaftung – in jedem Fall auf den voraussehbaren Schaden beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz oder einer Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
    6. Vermögensverschlechterungen des Bestellers
    7. Werden uns Umstände bekannt, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung des Vermögens des Bestellers ergibt und die zu berechtigten Zweifeln über die vertragsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers Anlass geben, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis der Besteller die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie leistet.
  2. Falls der Besteller nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit leistet, können wir vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. Dies gilt auch dann, wenn unsere Leistung ganz oder teilweise erbracht ist.
  3. Mängelprotokoll
    Auf unser ausdrückliches Verlangen ist bei der Abnahme unserer Leistungen ein Mängelprotokoll zu erstellen, in welches insbesondere alle Mängel aufzunehmen sind, deren Geltendmachung sich der Besteller vorbehält. Das Mängelprotokoll ist von Vertretern beider Vertragsparteien zu unterzeichnen.
  4. Keine Vertretungsbefugnis unserer Monteure
    Unsere Monteure sind nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Für die Vertragsabwicklung ist ausschließlich unsere Kundendienstabteilung zuständig.
  5. Keine Haftung für fehlerhafte Beistellungen
    Für den Fall, dass es infolge von fehlerhaften Beistellungen des Bestellers zu Schäden kommt, oder dass aus diesen Gründen das gesamte Gewerk mangelhaft ist, stellt der Besteller den Lieferer von etwaigen Ansprüchen frei.

ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON MASCHINEN UND ANDEREN GEGENSTÄNDEN

Für die Lieferung von Maschinen, Maschinenelementen, -zubehör und sonstigen Gegenständen gelten ergänzend zu den VDMA-Lieferbedingungen (I.1) und den zusätzlichen Vertragsbedingungen für alle Leistungen (II.) – im Zweifel vorrangig – nachfolgende besondere Vertragsbedingungen:

  1. Verantwortung des Bestellers für beizubringende Unterlagen
  2. Der Besteller übernimmt für Pläne, Unterlagen, Zeichnungen, Muster und dergleichen, soweit sie von ihm selbst beizubringen sind, die alleinige Verantwortung. Der Besteller hat insbesondere dafür einzustehen, dass die von ihm vorgelegten Unterlagen oder deren Ausführung nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen.
  3. Der Lieferer ist dem Besteller gegenüber insbesondere nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund von ihm eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden.
  4. Ergibt sich trotzdem eine Haftung des Lieferers, so hat der Besteller ihn bei Regressansprüchen schadlos zu halten.
  5. Mehrkosten für Nachbesserungsarbeiten im Ausland
    Sind Nachbesserungen an Liefergegenständen vorzunehmen, die der Besteller bereits an einen ausländischen Kunden versandt hat, hat der Besteller die Mehrkosten zu tragen, die durch die Nachbesserungsarbeiten im Ausland entstehen, insbesondere die Mehrkosten für die Gestellung der Monteure und Hilfskräfte des Lieferers.
  6. Gewährleistungsbeschränkung für Fertigung nach Zeichnung
    Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haftet der Lieferer – unabhängig von sonstigen Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen – nur für die zeichnungsgemäße Ausführung.
  7. Rücktritt und Herabsetzung des Lieferpreises
    Kommt der Lieferer mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Verzug oder schlägt sie sonst fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung des Lieferpreises verlangen.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Wir liefern ausschließlich unter einem umfassenden verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt. Hierfür gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen über den Eigentumsvorbehalt Firma HKI Heiko Kruse Industrieelektronik GmbH, Stand Dezember 2016“ die wir Ihnen auf schriftliche Anforderung gerne kostenlos zusenden.
  9. Gebrauchte Maschinen und gebrauchte Maschinenersatzteile
    Bei gebrauchte Maschinen und gebrauchte Maschinenersatzteile und/oder evtl. daraus entstehenden Folgeschäden werden keinerlei Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.
  10. Preis und Zahlung
    Wird Vertraglich nichts anderes vereinbart ist die Zahlung ohne Abzug ans Konto des Lieferers zu leisten und zwar 50% bei Auftragsbestätigung,40% bei Meldung zur Versandbereitschaft des Hauptteils und 10% binnen eines Monats ab Gefahrenübergang.